Kein Freifunk in öffentlichen Gebäuden von Isen

Kein Freifunk in öffentlichen Gebäuden von Isen

Im Erdinger Anzeiger vom 03.12.15 gibt es einen ausführlichen Bericht über die Isener Gemeinderatssitzung vom 01.12.15:

Hier unsere Antwort:

Die Diskussion im Gemeinderat von Isen ging gegen die Genehmigung zur Aufstellung von Freifunk-Routern in öffentlichen Gebäuden der Stadt Isen aus. Wie konnte das passieren? Eine Erklärung mag nicht ganz einfach sein, von Weitem sieht es aber danach aus: Falsche bzw. unvollständige Informationen und wenig technisches Verständnis von der Materie.

Zur Aufklärung des Sachverhalts: Störerhaftung droht einem privaten Betreiber eines WLAN-Hotspots, wenn eine Straftat (z.B. eine Urheberrechtsverletzung) über seinen Router begangen wurde. Dies droht aber nicht beim Betrieb von einem Freifunk-Router, da Freifunk einen Tunnel (technisch: VPN-Tunnel) durch das Internet in das benachbarte Ausland, namentlich die Niederlande, aufbaut. Dadurch tritt der Internetverkehr des Nutzers erst im Ausland ins Internet über und unterliegt damit nicht der Störerhaftung.

Weiter ging es um die Vorratsdatenspeicherung. Diese gilt tatsächlich nur für Provider (z.B. die Telekom oder 1&1), nicht aber für Freifunk. Warum? Weil Freifunk genau kein Provider im Sinne dieses Gesetzes ist. Und damit entfällt also auch die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung oder irgendeiner anderweitigen Protokollierung.

Und schließlich noch der Jugendschutz: Anbieter jugendgefährdender Angebote müssen tatsächlich auch im Internet Zugangssicherungen und Alterskontrollen vornehmen. Diese Pflicht der Betreiber derartiger Internetseiten entfällt nicht  plötzlich bei Freifunk. Der Betreiber eines offenen WLAN Netzes kann es  hingegen nicht umfassend schaffen, Internetseiten zu sperren, die gegen diese Zugangssicherung jugendgefährdender Inhalte verstoßen. Zudem lassen sich solche Filter mit wenig technischem Know-How umgehen. Und genau dieses Know-How wird sich unter den Jugendlichen rasend schnell verbreiten.

Dass es tatsächlich ungeeignete Aufstellungsorte für WLAN-Hotspot geben mag, soll nicht bestritten werden. Aber dies trifft dann auch auf die WLAN-Hotspots eines kommerziellen Anbieters zu. Dieser bietet dann ein gefiltertes, protokolliertes und nur scheinbar rechtssichereres Internet an.

Hat Isen wirklich zu viel Geld?

Vor diesem Hintergrund mutet es schon seltsam an, wenn das Land Nordrhein-Westfalen Freifunk ab dem nächsten Jahr offiziell unterstützt.